Es ist gerade einmal zweieinhalb Jahre her, Puchheim unternahm damals den ersten Anlauf Stadt werden zu dürfen, da bestritt Gröbenzells Bürgermeister jedwede Ambition in Richtung Stadterhebung. Gegenüber der Presse erklärte er, dass Gröbenzell „keine städtische Funktion erfüllen“ würde. Auch aus dem Gröbenzeller Gemeinderat war keinerlei Stimme zu vernehmen, die die Stadterhebung Gröbenzells reklamierte. Jetzt ist alles auf einmal ganz anders: Weil unsere beiden Nachbargemeinden Puchheim und Olching Stadt werden wollen, wünschen der Bürgermeister und eine Mehrheit im Gröbenzeller Gemeinderat auch die Stadterhebung für Gröbenzell. Ansonsten, so wird argumentiert, würde man sich nicht mehr auf Augenhöhe mit Puchheim und
Olching befinden.
Vorgesehen war, im Frühjahr bzw. dann im Sommer 2010 einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen, mit dem die Gemeinde zur Stellung des Antrages zur Stadterhebung beim Bayerischen Innenministerium veranlasst worden wäre. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Gröbenzells war nicht eingeplant, ein Antrag auf Bürgerbefragung zur Thematik Stadterhebung gleichzeitig mit dem Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ war bedauerlicherweise von einer Mehrheit im Gemeinderat abgelehnt worden. In Folge der Zeitungsberichterstattung, der großen Diskussionsveranstaltung der UWG und nicht zuletzt des Bürgerbegehrens brachten mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger Gröbenzells ihr Missfallen wegen der Idee der Stadterhebung an sich sowie wegen der fehlenden Bereitschaft zur Einbindung der Bürgerschaft zum Ausdruck.
Daraufhin verständigten sich die Anhänger der Stadterhebung im Gemeinderat, erst einmal ihr Ansinnen nicht weiter zu verfolgen. Dies hinderte dann aber einige Gemeinderäte nicht, wenige Monate später auf der Bürgerversammlung einen Antrag pro Stadterhebung zu stellen. Das auf der spärlich besuchten Bürgerversammlung herbeigeführte Votum (24:21 Stimmen pro Stadterhebung) wurde dann als „klarer Auftrag“ benannt.
Gem. Art. 18 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung muss der Gemeinderat über diese durch die Bürgerversammlung ausgesprochene Empfehlung beraten. Dies geschah auf der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens reichten daraufhin einen Tag vor Weihnachten ihre Unterschriften bei der Gemeinde ein. Im Januar wurde dann vom Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und der Weg frei gemacht für den Bürgerentscheid am 3. April: Gemeinde oder Stadt?
Martin Schäfer
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