Populäre Irrtümer

und gerne gebrachte falsche Behauptungen

jetzt lesen
Startseite - Populäre Irrtümer - Was Sie wissen sollten! - Der Stimmzettel - Geschichte einer versuchten Stadterhebung - Fakten

IRRTÜMER UND FALSCHE BEHAUPTUNGEN

„Mit der Stadterhebung verdient
der Bürgermeister mehr.“

falsch: das Einkommen des Bürgermeisters hängt ab von der jeweiligen Einwohnerzahl. Entsprechend der Einwohnerzahl Gröbenzells kommen zwei Besoldungsstufen in Frage, von denen der Bürgermeister bereits in die höhere eingruppiert ist.

„Mit der Stadterhebung steigen
die Sitzungsgelder für die Räte.“

 

falsch: zumindest nicht zwangsläufig. Über die Höhe ihrer Sitzungsgelder entscheiden allein die Gemeinde- bzw. Stadträte.

„Mit der Stadterhebung wachsen
die Aufgaben und Zuständig-

keiten.“

falsch: hier zählen die Einwohnerzahl (neue Zuständigkeiten z.B. erst ab der Großen Kreisstadt) und partiell die zentralörtliche
Einstufung.

„Mit der Stadterhebung erhält
Gröbenzell mehr Fördergelder

und generell eine bessere

Finanzausstattung.“

falsch: die Höhe der Finanzzuwendungen hängt ab von der Steuerkraft, von der
zentralörtlichen Einstufung und von den jeweils
konkreten Vorhaben.

„Gröbenzell wird als Nur-
Gemeinde gegenüber den

Städten Puchheim und Olching

von Ministerialbürokratie und

Gerichten benachteiligt.“

falsch: das was manche Gemeinderäte hier unter dem Verweis auf die „Psychologie
höherer Entscheidungsträger“ verkünden, stimmt nicht, es sei denn die Vertreter der
genannten Institutionen handeln bewusst rechtswidrig.

„Die Stadterhebung kostet sehr
viel Geld.“

falsch: die Höhe der Kosten hängt ab vom betriebenen Aufwand und der lässt sich, so der Gemeinderat dies will, in begrenztem Rahmen halten. Nicht redlich ist allerdings, dass die Rathausspitze von nur einigen Tausend Euro (etwa für neue Schilder, Beschriftungen, Briefköpfe) spricht. Denn das Erarbeiten der
umfangreichen „Bewerbungsunterlagen“ durch die Gemeindeverwaltung ist ja keineswegs kostenfrei, sondern bedingt großen Zeit- und Arbeitsaufwand der gemeindlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

„Wenn Gröbenzell Stadt wird,
werden die Steuern, heißt v.a.

die Grund- und die Gewerbe-

steuer erhöht.“

falsch: über die Hebesätze und damit über die Höhe der Steuern entscheiden die
Gemeinde- bzw. die Stadträte. Eine Steuererhöhung könnte allerdings indirekte Folge der Stadterhebung sein, wenn die Räte beispielsweise Erwartungshaltungen und Ansprüchen an die Stadt entgegen kommen wollen.

„Die Bezeichnung Stadt sorgt für
einen Imagegewinn, nur als

Stadt ist Gröbenzell auf Augen-

höhe mit den möglicherweise

künftigen Städten Olching und

Puchheim.“

falsch: Gröbenzell sollte sein Image und sein Selbstbewusstsein nicht aus einer
Bezeichnung ableiten, sondern aus seinem Wohnwert, aus den gemeindlichen Einrichtungen, aus dem Vereinsleben und aus dem
bürgerschaftlichen Engagement.

„Ohne die Stadterhebung droht
eine Zwangseingemeindung.“

falsch: hierfür fehlen jegliche Rechtsgrund-lage und jeder Rechtfertigungsgrund.

„Der Titel Stadt ist ein wichtiger
Standortfaktor und hilft vor allem

bei der Gewerbeansiedlung.“

falsch: relevant für das Gewerbe sind vor
allem die Höhe der Steuersätze, die Verkehrsanbindung, die Qualität der Infrastruktur und nicht zuletzt die Leistungsfähigkeit und die Bürger- und Unternehmerfreundlichkeit in der Gemeindeverwaltung. Anlässlich der Gewerbebefragung 2009 war im Übrigen bei keinem einzigen der fast 200 Rückläufer der Wunsch nach Stadterhebung zu finden.

„Mit dem Titel Stadt kommt es zu
einer größeren Identifizierung

der Bürgerinnen und Bürger mit

Gröbenzell.“

falsch: die Identifizierung hängt doch nicht von einer Bezeichnung ab, sondern von den
Inhalten, also vom Wohn- und generell
Lebenswert Gröbenzells. Und wie es um die Identifikation der Gröbenzeller Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde bestellt ist, zeigt doch gerade die begeisterte Teilnahme am Bürgerbegehren. Umgekehrt spricht das Ansinnen, die Bürgerinnen und Bürger bei der Frage nach einer möglichen Stadterhebung nicht mitnehmen, heißt nicht beteiligen zu wollen, nicht unbedingt für den Wunsch mancher Gemeinderäte nach Identifikation.

  • Impressum
  • Kontakt

Kontakt

Martin Schäfer
Eschenrieder Straße 19 | 82194 Gröbenzell | Tel.: (08142) 66 9 77 0